Treuhänder wechseln: die Checkliste in acht Schritten
Ein Treuhandwechsel ist auch mitten im Jahr möglich. Welche Unterlagen Sie anfordern, welche Vollmachten Sie übertragen und wie der Saldovortrag funktioniert.
Der häufigste Grund, nicht zu wechseln, ist die Angst vor dem Übergang. Dabei ist ein Treuhandwechsel ein geregelter Vorgang: ein Stichtag, eine Liste von Unterlagen, ein paar Vollmachten. Diese Checkliste führt Sie durch.
1. Den Stichtag festlegen
Am einfachsten ist ein Wechsel per Ende eines Geschäftsjahres. Er ist aber auch mitten im Jahr möglich: Ab dem Stichtag bucht die neue Treuhänderin, davor wird ein Saldovortrag übernommen. Doppelt gebucht wird nichts.
2. Den bisherigen Vertrag prüfen
Schauen Sie in Ihrer Mandatsvereinbarung nach der Kündigungsfrist und ob noch Arbeiten offen sind, etwa ein Jahresabschluss oder eine Steuererklärung. Klären Sie, wer diese Arbeiten abschliesst.
3. Sachlich kündigen
Eine kurze, sachliche Mitteilung genügt. Einen Grund müssen Sie nicht nennen. Bitten Sie in der Kündigung gleich um die Herausgabe der Unterlagen.
4. Die Unterlagen anfordern
Diese Unterlagen braucht Ihre neue Treuhänderin typischerweise:
- Saldenliste per Stichtag
- Kontenplan
- Offene Debitoren und Kreditoren per Stichtag
- Lohndaten des laufenden Jahres, falls Sie Mitarbeitende haben
- Die letzte Jahresrechnung und die letzte Steuerveranlagung
- MWST-Abrechnungen des laufenden Jahres
Die Herausgabe Ihrer Unterlagen steht Ihnen zu. Bei clyo erhalten Sie die genaue Liste für Ihren Fall zum Weiterleiten.
5. Vollmachten übertragen
Wer für Sie mit Behörden spricht, braucht eine Vollmacht. Denken Sie an:
- die Eidgenössische Steuerverwaltung für die MWST,
- die Ausgleichskasse für AHV, IV, EO und Familienzulagen,
- das kantonale Steueramt,
- gegebenenfalls Pensionskasse und Unfallversicherung.
6. Bank und Zugänge
Richten Sie die Bankanbindung für die neue Lösung ein (bei clyo über EBICS, camt.053 oder CSV) und entziehen Sie dem bisherigen Büro Zugänge, die es nicht mehr braucht.
7. Die Revisionsstelle informieren
Falls Ihr Unternehmen eine Revisionsstelle hat, informieren Sie diese über den Wechsel. Sie will wissen, wer künftig die Buchhaltung führt.
8. Die ersten Monate bewusst prüfen
Schauen Sie die ersten Monatsabschlüsse mit Ihrer neuen Mandatsleitung gemeinsam an. Das ist der Moment, in dem Kontierungen und Abläufe auf Ihren Betrieb eingestellt werden.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung. Für Ihren Fall klären wir die Einzelheiten im Erstgespräch.