13. AHV-Rente: was KMU jetzt wissen müssen
Im Dezember 2026 wird die 13. AHV-Rente erstmals ausbezahlt. Was das für den Lohn heisst und warum die MWST-Vorlage vom 29.11.2026 Ihre Preise betrifft.
Im Dezember 2026 zahlt die AHV zum ersten Mal die 13. Altersrente aus. Für Rentnerinnen und Rentner ist das eine gute Nachricht. Für KMU stellt sich eine andere Frage: Wer bezahlt das, und was ändert sich für den Betrieb? Die kurze Antwort: 2026 nichts beim Lohn. Ab 2028 möglicherweise die Mehrwertsteuer. Darüber entscheidet die Abstimmung vom 29.11.2026.
Was im Dezember 2026 passiert
Wer eine AHV-Altersrente bezieht, erhält im Dezember 2026 zusätzlich einen Zuschlag. Er beträgt einen Zwölftel der Jahresrente, also im Ergebnis eine Monatsrente mehr.
Beispiel: Eine Rentnerin erhält eine Altersrente von CHF 2’000 im Monat, also CHF 24’000 im Jahr. Der Zuschlag beträgt einen Zwölftel davon, CHF 2’000. Im Dezember erhält sie damit insgesamt CHF 4’000. Die Zahlen sind ein Beispiel.
Für Ihren Betrieb hat die Auszahlung keine direkte Wirkung. Die Rente zahlt die AHV, nicht der Arbeitgeber.
Was sich 2026 für den Lohn ändert: nichts
Die Lohnbeiträge an die AHV bleiben 2026 gleich. Es gibt keinen Zuschlag für die 13. Rente auf der Lohnabrechnung, weder für Arbeitgeber noch für Mitarbeitende. Sie müssen in der Lohnbuchhaltung nichts umstellen. Die Werte für das laufende Jahr finden Sie in unserem Beitrag Löhne 2026: was sich für Arbeitgeber ändert.
Wie das Parlament die Finanzierung geregelt hat
Am 19.06.2026 hat das Parlament die Finanzierung beschlossen:
| Mehrwertsteuersatz | Heute | Ab 2028, falls angenommen |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8.1 % | 8.5 % |
| Beherbergung | 3.8 % | 4.0 % |
| Reduzierter Satz | 2.6 % | 2.6 % (unverändert) |
Der Normalsatz steigt also um 0.4 Prozentpunkte, der Sondersatz für Beherbergung um 0.2 Prozentpunkte. Der reduzierte Satz, etwa für Lebensmittel, bleibt gleich.
Eine zusätzliche Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.2 Prozentpunkte wurde im Parlament knapp abgelehnt.
Die Abstimmung vom 29.11.2026
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer braucht eine Änderung der Bundesverfassung. Deshalb kommt die Vorlage zwingend vor das Volk: Am 29.11.2026 findet das obligatorische Referendum statt. Wie es ausgeht, ist offen.
- Wird die Vorlage angenommen, gelten ab 2028 die neuen Sätze. Den genauen Zeitpunkt legt der Bund fest.
- Wird sie abgelehnt, bleiben die heutigen Sätze. Wie die 13. Rente dann finanziert wird, müsste die Politik neu entscheiden.
Was KMU jetzt tun sollten
2026: beim Lohn nichts
Für die Lohnabrechnungen 2026 gibt es keinen Handlungsbedarf. Auch der Dezemberlohn läuft wie gewohnt.
Bei einem Ja: Preise, Systeme und Verträge
Wenn die Vorlage angenommen wird, betrifft das jedes mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen. Drei Bereiche sollten Sie im Blick haben.
Preise. Wer Endkunden Bruttopreise nennt, also inklusive MWST, muss entscheiden: den Preis erhöhen oder die Differenz selbst tragen.
Beispiel: Ein Coiffeursalon verlangt für einen Haarschnitt CHF 81.00 inklusive 8.1 % MWST, netto also CHF 74.93. Mit 8.5 % wären es bei gleichem Nettobetrag CHF 81.30. Wer beim runden Preis bleibt, trägt die Differenz selbst. Die Zahlen sind ein Beispiel.
Systeme. Buchhaltung, Kasse, Onlineshop und Rechnungsvorlagen brauchen den neuen Satz ab dem Stichtag. Leistungen aus der Zeit davor werden in der Regel weiter mit dem alten Satz abgerechnet. Im Übergang laufen beide Sätze nebeneinander.
Verträge. Hier lohnt sich ein genauer Blick, und zwar schon vor 2028:
- Langfristige Verträge: Wartungsverträge, Abonnemente, Mietverträge für Geschäftsräume mit MWST oder Rahmenverträge über mehrere Jahre. Steht dort ein fester Betrag inklusive MWST, oder ein Betrag «zuzüglich MWST zum jeweils gültigen Satz»?
- Offerten: Wer heute eine Offerte für ein Projekt schreibt, das 2028 abgerechnet wird, sollte den MWST-Satz nicht fest einrechnen, sondern separat ausweisen.
- Preislisten: Gedruckte oder publizierte Preislisten mit Bruttopreisen müssen bei einem Ja neu erstellt werden.
Wer mit dem Saldosteuersatz abrechnet, sollte die Mitteilungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung abwarten. Was die Methoden unterscheidet, steht in unserem Beitrag MWST: effektive Methode oder Saldosteuersatz?.
In der Planung
Für das Budget 2027 ändert sich noch nichts. Wer aber über mehrere Jahre plant, sollte beide Fälle kennen. Wie Sie das nächste Jahr planen, zeigt unser Beitrag Budget 2027.
Kurz zusammengefasst
- Die 13. AHV-Altersrente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt, als Zuschlag von einem Zwölftel der Jahresrente.
- 2026 ändern sich die Lohnbeiträge nicht.
- Das Parlament hat am 19.06.2026 eine MWST-Erhöhung ab 2028 beschlossen: 8.1 auf 8.5 %, Beherbergung 3.8 auf 4.0 %, reduzierter Satz unverändert 2.6 %.
- Das Volk entscheidet am 29.11.2026. Das Ergebnis ist offen.
- Bei einem Ja: Preise, Systeme und langfristige Verträge rechtzeitig anpassen.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.