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KMU-News 4 Min. Lesezeit

QR-Rechnung: ab 22.11.2025 nur strukturierte Adressen

Ab 22.11.2025 enthalten QR-Rechnungen nur noch strukturierte Adressen. Was Sie in Rechnungssoftware und Kundenstamm prüfen und was am 14.11.2026 folgt.

Schreibtisch am Fenster in der Altstadt mit Briefumschlägen, Brieföffner, einem Brief und einem Smartphone

Die QR-Rechnung ist im Schweizer Zahlungsverkehr Alltag. Am 22.11.2025 ändert sich an ihr ein Detail mit Wirkung: Ab dann gelten die Implementation Guidelines QR-Rechnung in Version 2.3. Sie lassen nur noch strukturierte Adressen zu und führen einen erweiterten Zeichensatz ein. Für viele KMU heisst das: Software aktualisieren und Adressdaten aufräumen.

Was sich am 22.11.2025 ändert

Eine QR-Rechnung enthält Adressen: die des Rechnungsstellers und in der Regel die des Zahlungspflichtigen. Bisher gab es zwei Arten, diese Adressen zu erfassen.

  • Kombiniert: Strasse und Hausnummer in einer Zeile, Postleitzahl und Ort in einer zweiten.
  • Strukturiert (Typ S): jede Angabe in einem eigenen Feld.

Ab dem 22.11.2025 ist nur noch der Typ S zulässig. Die Felder sind:

Feld Beispiel
Name Muster Velo GmbH
Strasse Bahnhofstrasse
Hausnummer 12a
Postleitzahl 6343
Ort Rotkreuz
Land CH

Die Werte in der Tabelle sind ein Beispiel. Entscheidend ist, dass Strasse und Hausnummer getrennt sind und Postleitzahl, Ort und Land je ein eigenes Feld haben.

Der erweiterte Zeichensatz betrifft die Zeichen, die in den Daten der QR-Rechnung vorkommen dürfen. Ihre Rechnungssoftware muss ihn unterstützen. Das ist eine Frage an die Anbieterin, nicht an Sie.

Was Sie in Ihrer Rechnungssoftware prüfen

Die meisten Programme erzeugen die QR-Rechnung automatisch. Prüfen Sie trotzdem vier Punkte:

  1. Version: Unterstützt Ihre Software die Version 2.3 der Implementation Guidelines?
  2. Eigene Adresse: Ist Ihre Firmenadresse im Programm strukturiert hinterlegt, also mit separatem Feld für die Hausnummer?
  3. Vorlagen: Werden Rechnungsvorlagen mit fest eingetippten Adressblöcken verwendet? Diese sollten auf die Felder aus dem Stamm umgestellt werden.
  4. Testrechnung: Erstellen Sie nach dem Update eine Rechnung an einen eigenen Testkunden und lesen Sie den QR-Code mit Ihrer Banking-App ein. Stimmen Name und Adresse?

Was Sie in Ihren Kundendaten prüfen

Die Software ist oft das kleinere Problem. Das grössere sind Adressen, die über Jahre in ein einziges Feld getippt wurden. Typische Fälle:

  • «Bahnhofstrasse 12a» steht ganz im Feld Strasse, das Feld Hausnummer ist leer.
  • «6343 Rotkreuz» steht im Feld Ort, die Postleitzahl fehlt.
  • Das Land fehlt, weil fast alle Kunden in der Schweiz sind.
  • Postfach und Strasse stehen gemischt in einer Zeile.

So gehen Sie vor:

  1. Exportieren Sie Ihren Kundenstamm als Liste.
  2. Filtern Sie nach leeren Feldern bei Hausnummer, Postleitzahl und Land.
  3. Korrigieren Sie zuerst die Kunden, denen Sie regelmässig Rechnungen stellen.
  4. Legen Sie fest, wer neue Kunden erfasst und dass dabei alle Felder ausgefüllt werden.

Bei ein paar Dutzend Kunden ist das eine Stunde Arbeit. Bei mehreren hundert lohnt es sich, die Bereinigung auf zwei oder drei Termine zu verteilen.

Und die Lieferantenseite?

Auch Ihre Lieferanten stellen um. Wer QR-Rechnungen einscannt oder per Foto erfasst, erhält künftig strukturierte Adressen. Ihre Lieferantenstammdaten sollten deshalb ebenfalls sauber getrennt sein, damit Zahlungen korrekt zugeordnet werden.

Ausblick: 14.11.2026

Die nächste Umstellung ist bereits angekündigt. Ab dem 14.11.2026 gilt im Schweizer Zahlungsverkehr nur noch die ISO-20022-Version 2019. Konkret sind das pain.001.001.09 für Zahlungsaufträge und camt.05x.001.08 für Kontoauszüge und Meldungen der Bank.

Dazu kommt: Adressen in Zahlungsaufträgen müssen dann strukturiert oder hybrid sein. Mindestens Ort und Land stehen in eigenen Feldern.

Was heisst das für ein KMU?

  • Wenn Ihre Buchhaltung Zahlungsdateien an die Bank schickt oder Kontoauszüge von der Bank einliest, muss sie diese Versionen beherrschen. Fragen Sie Ihre Softwareanbieterin, bis wann sie das umsetzt.
  • Wer die Adressdaten jetzt für die QR-Rechnung bereinigt, erledigt einen grossen Teil der Arbeit für 2026 gleich mit.

Wer ohnehin über einen Wechsel der Software nachdenkt, kann beides verbinden. Worauf es dabei ankommt, steht auf der Seite Software wechseln.

Nebenbei: E-Rechnung an den Bund

Wer an die Bundesverwaltung liefert, kennt eine weitere Regel: Seit dem 01.01.2016 verlangt der Bund von seinen Lieferanten ab einem Auftragswert von CHF 5’000 eine elektronische Rechnung. Das betrifft nur Aufträge des Bundes, zeigt aber die Richtung: Rechnungen werden zunehmend als strukturierte Daten verarbeitet, nicht als Papier.

Kurz zusammengefasst

  • Ab 22.11.2025: QR-Rechnungen nur noch mit strukturierten Adressen (Typ S) und erweitertem Zeichensatz.
  • Prüfen Sie Softwareversion, eigene Adresse, Vorlagen und eine Testrechnung.
  • Bereinigen Sie Kunden- und Lieferantenadressen: Strasse und Hausnummer getrennt, Postleitzahl, Ort und Land je im eigenen Feld.
  • Ab 14.11.2026 folgt ISO 20022 Version 2019 mit strukturierten oder hybriden Adressen in Zahlungsaufträgen.

Saubere Stammdaten helfen auch bei der Planung: Wer Rechnungen zuverlässig stellt, sieht früher, wann Geld eingeht. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Liquiditätsplanung für KMU. Wie Rechnungen, Kreditoren und Bank in einem System zusammenlaufen, zeigt die Lösung.

Stand: November 2025. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Quellen

  • Banking
  • Digitalisierung

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