E-ID angenommen: was sie für KMU bedeutet
Am 28.09.2025 wurde das E-ID-Gesetz angenommen. Was die staatliche E-ID ist, was sie KMU mit der Zeit erleichtern könnte und was sich jetzt noch nicht ändert.
Am 28.09.2025 haben die Stimmberechtigten das E-ID-Gesetz angenommen. Das Resultat war knapp: 50.39 % Ja bei einer Stimmbeteiligung von rund 49.55 %. Damit kann der Bund eine staatliche elektronische Identität herausgeben. Was heisst das für ein Unternehmen mit fünf oder fünfzehn Mitarbeitenden? Kurz gesagt: heute noch wenig, mit der Zeit vielleicht einiges. Hier die Einordnung.
Was die staatliche E-ID ist
Die E-ID ist ein digitaler Ausweis, den der Bund herausgibt. Drei Punkte sind für das Verständnis wichtig:
- Freiwillig: Niemand muss eine E-ID haben. Wer keine will, weist sich weiter mit Pass oder Identitätskarte aus.
- Kostenlos: Die staatliche E-ID kostet die Nutzerinnen und Nutzer nichts.
- In einer App: Die E-ID liegt auf dem Smartphone. Wer sich ausweisen muss, zeigt oder übermittelt sie digital.
Die E-ID weist eine Person aus, nicht ein Unternehmen. Für ein KMU heisst das: Es sind die Inhaberin, der Geschäftsführer oder Mitarbeitende, die sich künftig damit ausweisen können, zum Beispiel wenn sie für die Firma handeln.
Was die E-ID KMU erleichtern könnte
Wie die E-ID im Alltag genutzt wird, hängt davon ab, welche Stellen sie anbieten und akzeptieren. Die folgenden Punkte sind deshalb Möglichkeiten, keine Zusagen.
Sich online bei Behörden ausweisen
Viele Gesuche und Anmeldungen laufen schon heute online. Wo eine Behörde wissen muss, wer genau vor dem Bildschirm sitzt, braucht es oft einen zusätzlichen Schritt: einen Brief mit Code, einen Schalterbesuch, eine Ausweiskopie. Eine staatliche E-ID könnte diesen Schritt mit der Zeit vereinfachen.
Konten eröffnen
Wer ein Geschäftskonto eröffnet, muss sich identifizieren. Heute geschieht das am Schalter, per Video oder mit Fotos des Ausweises. Wenn Banken und Zahlungsanbieter die E-ID akzeptieren, könnte die Identifikation schneller gehen.
Beispiel: Eine Inhaberin eröffnet für ihr zweites Ladengeschäft ein separates Konto. Statt einen Termin zu vereinbaren, weist sie sich in der App der Bank mit ihrer E-ID aus. Ob das so möglich wird, entscheidet sich bei der Umsetzung.
Sich bei Diensten anmelden
Versicherungen, Telekomanbieter oder Plattformen verlangen bei der Anmeldung oft eine Ausweiskopie. Diese Kopien liegen danach in Postfächern und Ordnern. Wo eine E-ID die Kopie ersetzt, müssen weniger Ausweisbilder herumgeschickt und aufbewahrt werden.
Was sich jetzt nicht ändert
Die Annahme an der Urne ist der Anfang, nicht der Start. Für Ihr Unternehmen gilt vorerst:
- Die E-ID ist noch nicht verfügbar. Der Bund muss sie zuerst einführen. Den Termin gibt er bekannt.
- Keine neue Pflicht aus der Abstimmung. Sie müssen jetzt weder Abläufe umstellen noch eine E-ID beantragen.
- Pass und Identitätskarte bleiben. Wer sich heute ausweist, tut das weiter wie bisher.
- Buchhaltung, MWST und Lohn bleiben gleich. Die E-ID ändert nichts an Buchungsregeln, Fristen oder Abrechnungen.
- Verträge und Unterschriften: Hier gelten die bisherigen Regeln weiter.
Was Sie jetzt tun können
Es gibt nichts Dringendes. Wer die Zeit bis zur Einführung nutzen will, kann drei einfache Dinge tun.
1. Prozesse digital halten
Neue digitale Wege nutzt am leichtesten, wer schon digital arbeitet. Belege per App statt im Schuhkarton, Rechnungen als PDF, Bankdaten direkt in der Buchhaltung. Wie der Umstieg von Papier gelingt, beschreibt unser Beitrag Papierbuchhaltung digitalisieren. Wie Post digital ankommt, zeigt das digitale Postfach.
2. Aufschreiben, wo Sie sich heute ausweisen
Machen Sie eine kurze Liste: Wo müssen Sie oder Ihre Mitarbeitenden sich regelmässig ausweisen? Typische Einträge:
- Bank und Zahlungsanbieter
- Behördenportale, etwa für Steuern oder Register
- Versicherungen und Vorsorge
- Plattformen, auf denen Sie verkaufen oder einkaufen
Mit dieser Liste sehen Sie nach der Einführung schnell, wo die E-ID Ihnen etwas bringt.
3. Ausweiskopien im Blick behalten
Prüfen Sie, wo bei Ihnen Kopien von Ausweisen liegen, etwa von Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern, und wer darauf Zugriff hat. Das ist unabhängig von der E-ID sinnvoll.
Fazit
Die E-ID kommt, aber nicht über Nacht. Für KMU entsteht aus der Abstimmung keine Pflicht. Wer seine Buchhaltung und seine Abläufe digital führt, ist gut aufgestellt, wenn Behörden, Banken und Dienste die E-ID nach und nach anbieten. Wie eine digitale Buchhaltung mit Treuhand aussieht, zeigt die Lösung.
Nachtrag vom 25.09.2026
Inzwischen ist der Termin bekannt: Der Bund plant die Einführung der staatlichen E-ID per 01.12.2026. Die App dafür heisst «swiyu». Was oben zu den Möglichkeiten steht, gilt weiter. Welche Stellen die E-ID wann akzeptieren, zeigt sich nach der Einführung.
Stand: Oktober 2025, Nachtrag September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.