MWST-Abrechnung: Perioden, Fristen, Ablauf
Quartal, Semester oder Jahr: welche Periode für Sie gilt, wann Abrechnung und Zahlung fällig sind und wie Sie eine MWST-Abrechnung sauber vorbereiten.
Die MWST ist für viele KMU der Termin, der am häufigsten wiederkommt. Wer weiss, welche Periode für ihn gilt und wann Abrechnung und Zahlung fällig sind, plant ruhiger und vermeidet Verzugszins. Dieser Beitrag zeigt die Perioden, die Fristen für 2026 und einen einfachen Ablauf.
Welche Abrechnungsperiode für Sie gilt
Die Periode hängt von der Abrechnungsmethode ab:
- Effektive Methode: Sie rechnen in der Regel quartalsweise ab.
- Saldosteuersatzmethode: Sie rechnen halbjährlich ab, also pro Semester.
- Jährliche Abrechnung: Seit 01.01.2025 können Unternehmen mit einem Umsatz bis CHF 5’005’000 auf Antrag einmal pro Jahr abrechnen. Die Abrechnung ist bis Ende Februar des Folgejahres einzureichen.
Welche Methode besser zu Ihrem Betrieb passt, erklärt der Beitrag MWST: effektive Methode oder Saldosteuersatz?.
Die 60-Tage-Frist
Für die quartalsweise und die halbjährliche Abrechnung gilt dieselbe Regel: Die Abrechnung ist innert 60 Tagen nach Ende der Periode einzureichen (Art. 71 Abs. 1 MWSTG). Innert derselben 60 Tage ist auch die Steuer zu bezahlen (Art. 86 Abs. 1 MWSTG).
Die 60 Tage zählen ab dem letzten Tag der Periode. Weil die Monate unterschiedlich lang sind, fällt das Ende nicht immer auf denselben Tag. Rechnen Sie deshalb jede Frist einzeln nach.
Der Kalender für 2026
Quartalsweise Abrechnung (effektive Methode):
| Periode | Ende der Periode | Abrechnung und Zahlung bis |
|---|---|---|
| 1. Quartal 2026 | 31.03.2026 | 30.05.2026 |
| 2. Quartal 2026 | 30.06.2026 | 29.08.2026 |
| 3. Quartal 2026 | 30.09.2026 | 29.11.2026 |
| 4. Quartal 2026 | 31.12.2026 | 01.03.2027 |
Halbjährliche Abrechnung (Saldosteuersatz):
| Periode | Ende der Periode | Abrechnung und Zahlung bis |
|---|---|---|
| 1. Semester 2026 | 30.06.2026 | 29.08.2026 |
| 2. Semester 2026 | 31.12.2026 | 01.03.2027 |
Beim vierten Quartal und beim zweiten Semester lohnt sich ein genauer Blick. Der Januar hat 31 Tage, der Februar 2027 hat 28. Damit endet die Frist am 01.03.2027. In einem Schaltjahr endet sie einen Tag früher: für das vierte Quartal 2027 am 29.02.2028.
Mehrere dieser Tage fallen auf ein Wochenende, 2026 etwa der 30.05., der 29.08. und der 29.11. Planen Sie Abrechnung und Zahlung so, dass beides einige Tage vorher erledigt ist.
Was in eine Abrechnung gehört
Eine MWST-Abrechnung fasst die Zahlen der Periode zusammen. Vereinfacht:
- Gesamtumsatz der Periode, inklusive der Umsätze, die von der Steuer ausgenommen oder befreit sind, etwa Exporte.
- Abzüge für diese nicht steuerbaren Umsätze.
- Steuerbarer Umsatz, aufgeteilt nach Steuersätzen, und die darauf geschuldete Steuer.
- Vorsteuer auf Einkäufen und Investitionen, bei der effektiven Methode.
- Korrekturen, zum Beispiel für den Eigenverbrauch.
Bei der Saldosteuersatzmethode entfällt der Vorsteuerabzug. Die Steuer wird mit dem bewilligten Saldosteuersatz direkt auf dem Umsatz berechnet.
Der Ablauf in fünf Schritten
- Belege vollständig: Alle Rechnungen und Quittungen der Periode sind erfasst, auch die Kreditkartenbelege vom letzten Monat.
- Bank abgestimmt: Die Bankkonten sind bis zum Periodenende gebucht und stimmen mit den Auszügen überein.
- Konten prüfen: Umsatzkonten und Vorsteuerkonten werden mit der Abrechnung verglichen. Auffällige Abweichungen zum Vorquartal lohnen eine Rückfrage.
- Einreichen: Die Abrechnung wird elektronisch über das ePortal der ESTV eingereicht.
- Bezahlen: Die Zahlung erfolgt mit der Referenz der ESTV, damit sie der richtigen Periode zugeordnet wird.
Die MWST-Zahlung ist oft einer der grössten Abflüsse im Quartal. Setzen Sie sie deshalb früh in Ihre Liquiditätsplanung.
Wenn ein Fehler passiert ist
Fehler kommen vor: eine vergessene Rechnung, ein falscher Satz, eine doppelt erfasste Vorsteuer. Sie werden nicht in der nächsten Abrechnung stillschweigend ausgeglichen, sondern mit einer Korrekturabrechnung für die betroffene Periode berichtigt.
Spätestens beim Jahresabschluss werden die deklarierten Umsätze mit der Buchhaltung abgestimmt. Differenzen, die dabei auftauchen, korrigieren Sie ebenfalls. Ein regelmässiger Abgleich pro Quartal macht diesen Schritt kurz.
Wenn Sie die Frist verpassen
Geht die Zahlung zu spät ein, wird Verzugszins berechnet. Reichen Sie eine verspätete Abrechnung trotzdem so rasch wie möglich ein und bezahlen Sie den Betrag. Wenn absehbar ist, dass Sie nicht fristgerecht zahlen können, nehmen Sie früh Kontakt mit der ESTV oder Ihrer Treuhand auf.
Wenn Sie zum ersten Mal MWST-pflichtig sind, hilft die Seite Erste Buchhaltung beim Einstieg.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.