MWST: effektive Methode oder Saldosteuersatz?
Zwei Wege, die Mehrwertsteuer abzurechnen. Wann sich der Saldosteuersatz lohnt, wann die effektive Methode, und worauf Sie beim Wechsel achten müssen.
Wer in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist, rechnet entweder nach der effektiven Methode oder mit dem Saldosteuersatz ab. Die Wahl beeinflusst, wie viel Arbeit die MWST macht und manchmal auch, wie viel Sie bezahlen. Hier der Überblick.
Zuerst: Bin ich überhaupt MWST-pflichtig?
Steuerpflichtig wird ein Unternehmen grundsätzlich, sobald es innerhalb eines Jahres CHF 100’000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt. Darunter sind Sie befreit, können sich aber freiwillig eintragen lassen, was sich etwa bei hohen Investitionen am Anfang lohnen kann.
Die Steuersätze seit dem 01.01.2024:
| Satz | Für |
|---|---|
| 8.1 % | Normalsatz, die meisten Waren und Dienstleistungen |
| 2.6 % | Reduzierter Satz, etwa Lebensmittel, Bücher, Medikamente |
| 3.8 % | Sondersatz für Beherbergungsleistungen |
Die effektive Methode
Sie rechnen die MWST auf Ihren Umsätzen ab und ziehen die Vorsteuer ab, die Sie selbst auf Einkäufen, Investitionen und Aufwand bezahlt haben. Abgerechnet wird in der Regel vierteljährlich.
Vorteile:
- Jede bezahlte Vorsteuer kommt zurück, auch bei grossen Investitionen.
- Sie zahlen genau das, was Sie schulden.
Nachteile:
- Jeder Beleg muss mit dem richtigen Steuersatz erfasst werden.
- Mehr Abrechnungen pro Jahr, mehr Abstimmungsaufwand.
Die Saldosteuersatzmethode
Sie multiplizieren Ihren Bruttoumsatz mit einem branchenspezifischen Saldosteuersatz, den die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) festlegt. Die Vorsteuern sind darin pauschal berücksichtigt; einzeln abziehen können Sie sie nicht. Abgerechnet wird halbjährlich.
Die Methode steht Unternehmen offen, deren steuerbarer Umsatz höchstens CHF 5’024’000 und deren Steuerschuld höchstens CHF 108’000 im Jahr beträgt. Seit dem 01.01.2025 sind auch mehr als zwei Saldosteuersätze möglich: Übersteigt eine Tätigkeit 10 % des steuerbaren Umsatzes, wird sie mit ihrem eigenen Satz abgerechnet.
Vorteile:
- Deutlich weniger Aufwand: kein Vorsteuerabzug Beleg für Beleg.
- Nur zwei Abrechnungen pro Jahr.
Nachteile:
- Bei hohen Investitionen oder vielen Vorsteuern zahlen Sie unter Umständen mehr.
- Die Methode bindet Sie für eine Mindestdauer.
Welche Methode passt?
Eine Faustregel, die in vielen Fällen stimmt:
- Saldosteuersatz, wenn Sie wenig Vorsteuern haben, etwa als Dienstleister mit tiefen Materialkosten, und die Administration klein halten wollen.
- Effektive Methode, wenn Sie viel einkaufen, grössere Investitionen planen, exportieren oder Ihre Vorsteuern deutlich über dem liegen, was der Saldosteuersatz Ihrer Branche pauschal berücksichtigt.
Die Faustregel ersetzt die Rechnung nicht. Eine Vergleichsrechnung mit Ihren echten Zahlen des letzten Jahres zeigt in wenigen Minuten, welche Methode günstiger ist.
Der Wechsel
Ein Wechsel der Methode ist nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich und bindet Sie danach: Den Saldosteuersatz beantragen Sie bei der ESTV und behalten ihn mindestens eine Steuerperiode. Wer sich für die effektive Methode entscheidet, kann frühestens nach drei Jahren zum Saldosteuersatz wechseln. Planen Sie den Wechsel deshalb mit Blick auf die nächsten Jahre, besonders wenn grössere Investitionen anstehen.
Neu seit 2025: jährlich abrechnen
Seit dem 01.01.2025 können Unternehmen mit einem steuerbaren Umsatz bis CHF 5’005’000 auf Antrag einmal im Jahr abrechnen. Unter dem Jahr leisten Sie Akontozahlungen: drei bei der effektiven Methode, eine beim Saldosteuersatz. Die Jahresabrechnung ist bis Ende Februar des Folgejahres fällig. Wer die jährliche Abrechnung wieder aufgibt, kann frühestens nach drei Steuerperioden zurückkehren. Mehr zu Perioden und Fristen lesen Sie im Beitrag MWST-Abrechnung: Perioden, Fristen, Ablauf.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Massgebend sind das Mehrwertsteuergesetz und die Publikationen der ESTV.