Löhne 2026: was sich für Arbeitgeber ändert
Die Werte für 2026 auf einen Blick: AHV, ALV, BVG, Familienzulagen und Säule 3a. Dazu ELM 5.0 für die Quellensteuer und die 13. AHV-Rente.
Jedes Jahr im Dezember stellt sich dieselbe Frage: Welche Werte gelten ab Januar für die Löhne? Für 2026 ist die Antwort überraschend ruhig. Die meisten Sätze und Grenzbeträge bleiben gleich. Neu sind vor allem Abläufe: die Quellensteuer über ELM 5.0, nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a und die 13. AHV-Rente, die im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt wird.
Die Werte 2026 auf einen Blick
| Bereich | Wert 2026 |
|---|---|
| AHV/IV/EO | 10.6 % des Lohns, je 5.3 % Arbeitgeber und Arbeitnehmende |
| ALV | 2.2 %, je 1.1 %, bis CHF 148’200 Jahreslohn |
| AHV-Minimalrente | CHF 1’260 pro Monat |
| AHV-Maximalrente | CHF 2’520 pro Monat |
| BVG-Eintrittsschwelle | CHF 22’680 Jahreslohn |
| BVG-Koordinationsabzug | CHF 26’460 |
| BVG oberer Grenzbetrag | CHF 90’720 |
| BVG-Mindestzins | 1.25 % |
| Kinderzulage, Mindestansatz | CHF 215 pro Monat |
| Ausbildungszulage, Mindestansatz | CHF 268 pro Monat |
| Säule 3a mit Pensionskasse | CHF 7’258 |
| Säule 3a ohne Pensionskasse | CHF 36’288 |
Die Sätze für AHV, IV, EO und ALV stammen aus dem Merkblatt 2.01 mit Stand 01.01.2026.
Was die Sätze im Lohnlauf bedeuten
Beispiel: Eine Mitarbeiterin verdient CHF 6’000 brutto im Monat. Für AHV, IV und EO werden ihr 5.3 % abgezogen, also CHF 318. Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag noch einmal. Für die ALV sind es je 1.1 %, also je CHF 66. Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel ohne Pensionskasse, Unfallversicherung und weitere Abzüge.
Beispiel BVG: Ein Mitarbeiter verdient CHF 60’000 im Jahr. Er liegt über der Eintrittsschwelle von CHF 22’680 und ist damit obligatorisch versichert. Nach Abzug des Koordinationsabzugs von CHF 26’460 ergibt sich im BVG-Minimum ein koordinierter Lohn von CHF 33’540. Viele Pensionskassen haben eigene Regeln, die davon abweichen. Massgebend ist Ihr Vorsorgereglement.
Was 2026 gleich bleibt
- Lohnbeiträge: An den Beiträgen für AHV, IV, EO und ALV ändert sich 2026 nichts. Auch die 13. AHV-Rente führt 2026 nicht zu höheren Lohnbeiträgen.
- Renten: Minimal- und Maximalrente bleiben bei CHF 1’260 und CHF 2’520 pro Monat.
- BVG-Grenzbeträge: Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug und oberer Grenzbetrag bleiben unverändert. Der Bundesrat hat am 05.11.2025 beschlossen, den Mindestzins bei 1.25 % zu belassen.
- Familienzulagen: Die Mindestansätze von CHF 215 und CHF 268 gelten seit dem 01.01.2025 und bleiben 2026 gleich. Viele Kantone zahlen mehr als das Minimum. Massgebend ist der Kanton, in dem Ihr Betrieb abrechnet.
Für die Lohnbuchhaltung heisst das: Die meisten Parameter aus 2025 können Sie übernehmen. Prüfen Sie trotzdem jeden Wert einzeln, bevor der Januarlohn läuft.
Was 2026 neu ist
ELM 5.0 für die Quellensteuer
Ab dem Lohnjahr 2026 ist für die Quellensteuer die Lohnmeldung über ELM in der Version 5.0 oder höher Pflicht. ELM ist das einheitliche Lohnmeldeverfahren von Swissdec. Ältere Versionen werden für die Quellensteuer nicht mehr akzeptiert.
Was Sie tun sollten, wenn Sie quellensteuerpflichtige Mitarbeitende beschäftigen:
- Fragen Sie Ihre Anbieterin, ob Ihre Lohnsoftware für ELM 5.0 zertifiziert ist.
- Prüfen Sie, ob die Stammdaten Ihrer quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden vollständig sind.
- Machen Sie die erste Meldung im neuen Jahr nicht in letzter Minute, damit Zeit für Rückfragen bleibt.
Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a
Ab 2026 lassen sich Lücken in der Säule 3a unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich schliessen, und zwar für Beitragsjahre ab 2025. Das betrifft vor allem Ihre Mitarbeitenden privat. Für den Lohnlauf ändert sich nichts. Wenn Mitarbeitende fragen, können Sie auf die Mitteilung des Bundesrats verweisen.
13. AHV-Rente ab Dezember 2026
Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. Für Arbeitgeber ist das 2026 keine Lohnsache: Die Lohnbeiträge bleiben gleich. Wie die Rente längerfristig finanziert wird, entscheidet die Politik noch.
Checkliste für den Januarlohn
- Beitragssätze AHV/IV/EO und ALV in der Lohnsoftware prüfen.
- BVG: Neue und bestehende Mitarbeitende mit Löhnen nahe der Eintrittsschwelle kontrollieren.
- Familienzulagen: kantonale Ansätze Ihrer Ausgleichskasse prüfen.
- Quellensteuer: ELM 5.0 bei der Softwareanbieterin bestätigen lassen.
- Lohnausweise für das Jahr 2025 einplanen.
Wer das Jahr sauber abschliessen will, findet die weiteren Punkte in der Checkliste zum Jahresabschluss. Wenn Sie zum ersten Mal Mitarbeitende beschäftigen und die Buchhaltung bisher selbst geführt haben, lohnt sich ein Blick auf die Seite Erste eigene Buchhaltung. Was Lohn und Buchhaltung mit Treuhand kosten, berechnen Sie im Kostenrechner.
Stand: Dezember 2025. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.