GmbH oder AG gründen: Ablauf, Kapital, Kosten
GmbH und AG im direkten Vergleich: Mindestkapital, Einzahlung, Gründungsschritte und Kosten, damit Sie die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen wählen.
Wer ein Unternehmen mit beschränkter Haftung gründen will, wählt in der Schweiz meist zwischen GmbH und AG. Beide sind juristische Personen, beide haften grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Unterschiede liegen beim Kapital, bei der Organisation und bei der Frage, wie leicht sich Anteile übertragen lassen.
GmbH und AG im Vergleich
| GmbH | AG | |
|---|---|---|
| Mindestkapital | CHF 20’000 Stammkapital | CHF 100’000 Aktienkapital |
| Einzahlung bei Gründung | vollständig | mindestens 20 %, mindestens CHF 50’000 |
| Kapital in Fremdwährung | möglich (EUR, USD, GBP, JPY) | möglich (EUR, USD, GBP, JPY) |
| Beteiligte | Gesellschafterinnen und Gesellschafter | Aktionärinnen und Aktionäre |
| Oberstes Organ | Gesellschafterversammlung | Generalversammlung |
| Führung | Geschäftsführung | Verwaltungsrat |
| Gründung | öffentliche Beurkundung | öffentliche Beurkundung |
| Notarkosten laut KMU-Portal | CHF 700 bis 2’000 | CHF 800 bis 2’500 |
Kapital
Die GmbH braucht weniger Kapital, und es muss bei der Gründung vollständig einbezahlt sein. Bei der AG ist das Kapital höher, dafür genügt bei der Gründung eine Teileinzahlung.
Seit 01.01.2023 kann das Kapital auch in einer Fremdwährung festgelegt werden, nämlich in Euro, US-Dollar, britischen Pfund oder Yen, wenn diese Währung für die Geschäftstätigkeit wesentlich ist. Für ein Start-up, das vor allem in Euro abrechnet, kann das sinnvoll sein.
Ebenfalls seit 2023 kann eine AG in den Statuten ein Kapitalband vorsehen. Der Verwaltungsrat darf das Kapital dann während höchstens fünf Jahren innerhalb einer festgelegten Bandbreite erhöhen oder herabsetzen, ohne jedes Mal die Generalversammlung einzuberufen. Das ist praktisch, wenn in Finanzierungsrunden neue Investoren dazukommen.
Anteile übertragen
Aktien lassen sich in der Regel einfacher übertragen als Stammanteile einer GmbH. Bei der GmbH braucht die Abtretung die Schriftform, und die Statuten sehen häufig eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung vor. Planen Sie Investoren oder einen späteren Verkauf, spricht das eher für die AG. Für einen Betrieb mit wenigen Beteiligten, die langfristig zusammenarbeiten, passt die GmbH oft gut.
Die Gründung in acht Schritten
- Rechtsform und Firmennamen festlegen. Prüfen Sie, ob der Name frei ist.
- Statuten erarbeiten. Sie regeln Zweck, Sitz, Kapital und Organisation. Viele Notariate stellen Vorlagen bereit.
- Kapitaleinzahlungskonto eröffnen. Die Bank bestätigt die Einzahlung schriftlich. Das Geld wird nach dem Handelsregistereintrag freigegeben.
- Öffentliche Beurkundung. Beim Notariat unterzeichnen die Gründerinnen und Gründer den Errichtungsakt und die Statuten.
- Anmeldung beim Handelsregister. Mit dem Eintrag entsteht die Gesellschaft als juristische Person.
- Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse. Die Gesellschaft ist Arbeitgeberin, auch wenn nur die Gründer selbst angestellt sind.
- Unfallversicherung nach UVG abschliessen. Sie ist für Angestellte obligatorisch. Die Nichtberufsunfallversicherung gilt ab 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche.
- MWST im Blick behalten. Die Pflicht zur Mehrwertsteuer beginnt ab CHF 100’000 Umsatz pro Jahr.
Dazu kommt ab dem ersten Tag die Buchhaltung. Eine GmbH oder AG muss ordnungsgemäss Buch führen und jährlich einen Abschluss erstellen. Wer das früh sauber aufsetzt, spart sich später das Aufräumen. Was für Gründer sonst wichtig ist, lesen Sie auf der Seite Buchhaltung für Start-ups und Neugründungen.
Was die Gründung kostet
Das KMU-Portal des Bundes nennt folgende Richtwerte:
- Handelsregister: CHF 600 bei einem Kapital bis CHF 200’000
- Notariat GmbH: CHF 700 bis 2’000
- Notariat AG: CHF 800 bis 2’500
- Emissionsabgabe: 1 % auf dem Kapital, soweit es CHF 1 Mio. übersteigt
Beispiel: Eine GmbH mit CHF 20’000 Stammkapital kostet für Handelsregister und Notariat zusammen also rund CHF 1’300 bis 2’600. Dazu kommen allenfalls Bankgebühren und Beratung. Die Emissionsabgabe fällt bei diesem Kapital nicht an.
Nicht vergessen: Das Kapital ist kein Kostenpunkt. Es gehört der Gesellschaft und steht nach der Eintragung für den Betrieb zur Verfügung. Die laufenden Kosten für Buchhaltung und Treuhand können Sie im Kostenrechner abschätzen.
Neu: das Transparenzregister
Im September 2025 hat das Parlament zudem ein Transparenzregister für juristische Personen beschlossen. GmbH und AG werden darin ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden müssen. Ab wann, legt der Bundesrat fest.
Nachtrag vom 25.09.2026
Der Bundesrat hat das Transparenzregister auf den 01.10.2026 in Kraft gesetzt. Neue Gesellschaften melden ihre wirtschaftlich berechtigten Personen innert eines Monats nach dem Eintrag ins Handelsregister. Was bestehende GmbH und AG tun müssen, lesen Sie im Beitrag Transparenzregister: Meldepflicht ab 01.10.2026.
Stand: April 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.