Finanzen in der Arztpraxis: MWST und Überblick
Wann eine Arzt- oder Therapiepraxis MWST-pflichtig wird, wie Sie offene Rechnungen an Patienten und Versicherer im Griff behalten und was monatlich zählt.
Eine Praxis ist ein Betrieb wie jeder andere: mit Löhnen, Miete, Geräten und Rechnungen, die bezahlt werden wollen. Der Unterschied liegt im Alltag. Wer den ganzen Tag behandelt, hat abends wenig Lust auf Zahlen. Und bei der MWST gelten für Heilbehandlungen eigene Regeln. Dieser Beitrag zeigt, worauf Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen bei ihren Finanzen achten sollten.
Heilbehandlungen sind von der MWST ausgenommen
Die wichtigste Regel zuerst: Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind von der MWST ausgenommen, wenn sie von Ärztinnen und Ärzten oder weiteren im Gesetz genannten Gesundheitsberufen mit Berufsausübungsbewilligung erbracht werden (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG). Auf diese Leistungen wird keine MWST abgerechnet.
Ausgenommen heisst aber auch: Auf den Einkäufen für diese Leistungen, etwa Geräte oder Verbrauchsmaterial, kann keine Vorsteuer abgezogen werden. Die MWST auf Ihren Einkäufen ist für die Praxis ein Kostenfaktor.
Wo die MWST trotzdem ein Thema wird
Nicht alles, was in einer Praxis verkauft wird, ist eine Heilbehandlung. Steuerbar sein können zum Beispiel:
- Prothesen und orthopädische Hilfsmittel, die abgegeben werden,
- der Verkauf von Produkten, etwa Pflegeprodukte, Hilfsmittel für zu Hause oder Trainingsmaterial.
Ob eine Praxis dadurch MWST-pflichtig wird, hängt am Umsatz. Die Grenze liegt bei CHF 100’000 Umsatz pro Jahr aus steuerbaren Leistungen (Art. 10 MWSTG). Die ausgenommenen Heilbehandlungen zählen dabei nicht mit.
Beispiel: Eine Physiotherapiepraxis mit vier Mitarbeitenden verkauft neben den Behandlungen Bandagen, Trainingsgeräte und Pflegeprodukte. Solange dieser Verkauf deutlich unter CHF 100’000 im Jahr bleibt, ist keine Registrierung nötig. Wächst der Shop am Empfang, lohnt es sich, den Verkaufsumsatz monatlich separat zu sehen. Dann bemerken Sie früh, wenn die Grenze näher rückt, und nicht erst im Jahresabschluss.
Voraussetzung dafür ist, dass Behandlungen und Verkäufe in der Buchhaltung auf getrennten Ertragskonten laufen. Das ist mit einem sauberen Kontenplan von Anfang an einfach, im Nachhinein aufwendig. Ob eine bestimmte Leistung Ihrer Praxis ausgenommen oder steuerbar ist, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Treuhänderin.
Offene Rechnungen an Patienten und Versicherer
In vielen Praxen ist nicht der Umsatz das Problem, sondern der Zeitpunkt, an dem das Geld eintrifft. Je nach Abrechnungsmodell geht die Rechnung an die Patientin oder direkt an den Versicherer. Beide zahlen unterschiedlich schnell, und Rückweisungen oder Rückfragen verzögern die Zahlung zusätzlich.
Was sich bewährt:
- Offene Posten monatlich ansehen. Welche Rechnungen sind älter als 30, 60 oder 90 Tage? Gibt es einzelne Versicherer oder Patienten, bei denen sich Beträge stauen?
- Zahlungseingänge laufend zuordnen. Wenn die Bankbewegungen automatisch in die Buchhaltung kommen, sehen Sie sofort, was bezahlt ist.
- Klare Mahnstufen festlegen. Eine freundliche Erinnerung, danach eine Mahnung mit Frist. Wie Sie dabei vorgehen, beschreibt der Beitrag Mahnwesen im KMU.
- Rückweisungen nicht liegen lassen. Eine zurückgewiesene Rechnung ist Geld, das ohne Korrektur nie kommt.
Die Abrechnung selbst läuft in den meisten Praxen über eine spezialisierte Praxissoftware. Für die Buchhaltung zählt, dass die Summen und offenen Posten daraus regelmässig und vollständig übernommen werden.
Der monatliche Überblick
Ob eine Praxis wirtschaftlich gut läuft, zeigt sich an wenigen Zahlen. Schauen Sie sie monatlich an, nicht erst im Jahresabschluss:
| Position | Was Sie wissen wollen |
|---|---|
| Honorare | Wie viel wurde verrechnet, wie viel ist bezahlt? |
| Personal | Löhne und Sozialleistungen für Praxisteam und Teilzeitkräfte |
| Miete | Praxisräume inklusive Nebenkosten |
| Geräte | Leasing, Abschreibungen, Unterhalt und Reparaturen |
| Material | Verbrauchsmaterial und Produkte für den Verkauf |
Die Personalkosten sind in fast jeder Praxis der grösste Block. Wer sie monatlich neben den Honoraren sieht, erkennt früh, ob eine zusätzliche Stelle trägt oder ob eine Teilzeitstelle aufgestockt werden kann.
Bei den Geräten lohnt sich ein Blick über das Jahr hinaus. Ein Ultraschallgerät oder eine neue Behandlungseinheit belastet die Liquidität sofort, auch wenn die Abschreibung über mehrere Jahre läuft. Planen Sie grössere Anschaffungen deshalb in einem Budget ein.
Eine Routine, die in den Praxisalltag passt
Eine Praxis braucht keine tägliche Buchhaltung, aber eine feste Routine. Zum Beispiel:
- Laufend: Rechnungen von Lieferanten und Belege fotografieren oder per E-Mail weiterleiten, statt sie zu sammeln.
- Monatlich: Offene Posten prüfen, Honorare und Kosten der Erfolgsrechnung ansehen, Verkaufsumsatz im Auge behalten.
- Quartalsweise: Mit der Treuhänderin kurz die Zahlen besprechen und offene Fragen klären.
- Jährlich: Jahresabschluss vorbereiten. Was dazu gehört, zeigt die Checkliste für den Jahresabschluss.
Wie das im Alltag einer Praxis mit clyo aussieht, steht unter Buchhaltung für Arzt- und Zahnarztpraxen.
Stand: April 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.